Outgoing & Exchange Students
- Outgoing Students – Auslandssemester für Studierende an der Karlshochschule
- Exchange Students – Auslandsemester an der Karlshochschule
Outgoing Students
Auslandssemester für Studierende an der Karlshochschule
Für die Karlshochschule ist der internationale Austausch und die damit verbundene interkulturelle Erfahrung ein grundlegender Bestandteil des didaktischen Konzepts. Durch den im Bachelor-Studium integrierten Aufenthalt an einer Hochschule im Ausland im fünften Semester und die durchgängige Unterstützung des International Office, wird die Organisation hierbei sehr erleichtert. Dank des großen Netzwerkes der Karlshochschule kann man zwischen vielen Partnerhochschulen auswählen.
Ein Auslandssemester bietet die Möglichkeit, neue Erfahrungen zu sammeln und den Horizont zu erweitern. Die interkulturelle Kompetenz kann erhöht, Fremdsprachenkenntnisse verbessert und eine neue Lernkultur kennengelernt werden. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, internationale Kontakte zu knüpfen, die später beruflich weiterhelfen können. Informationsveranstaltungen und verschiedene Workshops zur interkulturellen Vorbereitung runden das Angebot des International Office ab. Mit Hilfe verschiedener Finanzierungsmöglichkeiten kann ein Auslandssemester auch finanziell gut bewerkstelligt werden. An den Partnerhochschulen zahlt man keine zusätzlichen Studiengebühren. Darüber hinaus bleibt man während des gesamten Auslandssemesters an der Karlshochschule immatrikuliert. Auch das Pflichtpraktikum kann im sechsten Semester bei einer Organisation im Ausland absolviert werden.
Sprachliche und kulturelle Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt
Die Karlshochschule legt großen Wert auf die sprachliche Ausbildung ihrer Studierenden und erwartet von ihnen, dass sie bis zu ihrem Auslandsaufenthalt Englisch und die Lehrsprache der Partnerhochschule (falls nicht Englisch) auf B2-Niveau beherrschen. Hierzu bieten wir ein breites Sprachprogramm an, das Kurse wie z. B. in Englisch, Arabisch, Chinesisch, Französisch, Russisch und Spanisch umfasst.
Zudem werden in der vorlesungsfreien Zeit Intensivkurse in Deutsch angeboten (abhänging von der Nachfrage). Natürlich steht es jedem offen, auch noch eine dritte oder vierte Fremdsprache zu erlernen. Die sprachliche Vorbereitung für den Auslandsaufenthalt ist aber noch nicht alles: Mehrere Wochen vor der Abreise wird mit der interkulturellen Vorbereitung begonnen, die vom International Office organisiert wird. Nach der Rückkehr wird der Auslandsaufenthalt in der interkulturellen Nachbearbeitung reflektiert.
Anerkennung von Studienleistungen und Praktika
Studierende, die ins Ausland gehen, können sich sicher sein, dass ihre Studienleistungen und Praktika auch anerkannt werden, sofern gewisse Bedingungen erfüllt sind. Denn schon im Vorfeld des Auslandsaufenthalts wird zwischen den Studierenden, der Heimathochschule und der Gasthochschule bzw. dem Gastunternehmen klar festgelegt, welche Leistungen zu erbringen sind und wie diese angerechnet werden. So werden am Ende z. B. alle Pflichtmodule im Transcript of Records und viele freiwillige Leistungen im Diploma Supplement verzeichnet.
Finanzierung des Auslandssemesters
Studierenden der Karlshochschule stehen zwecks Finanzierung des Auslandssemesters – abhängig von Region und Dauer – verschiedene Stipendienmöglichkeiten zur Verfügung. Alle Infos hierzu in den Infoboxen zu ERASMUS, PROMOS und dem Baden-Württemberg Stipendium.
Erasmus+ Programm
1. Was ist Erasmus+?
Erasmus+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. In Erasmus+ werden die bisherigen EU-Programme für lebenslanges Lernen, Jugend und Sport sowie die europäischen Kooperationsprogramme im Hochschulbereich zusammengefasst.
Erasmus+ ist mit einem Budget in Höhe von rund 26,2 Mrd. Euro ausgestattet. Mehr als vier Millionen Menschen werden bis 2028 von den EU-Mitteln profitieren. Das auf sieben Jahre ausgelegte Programm soll Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit verbessern und die Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Kinder- und Jugendhilfe voranbringen. Informationen zum Erasmus+ sind auf der Webseite und im Factsheet der Europäischen Kommission zu finden.
Studierende können mit Erasmus+ nach Abschluss des ersten Studienjahres an einer europäischen Partnerhochschule in einem anderen Teilnehmerland studieren, um dort ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Sie lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule ebenso kennen wie deren Lehr- und Lernmethoden. Zusätzlich können auch Erasmus Praktika in Unternehmen oder Organisationen im europäischen Ausland absolvieren. Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert.
Die Höchstdauer der Förderung beträgt dabei im Bachelor, Master und Doktorat jeweils 12 Monate.
Erasmus+ trägt zudem zur weiteren Internationalisierung der Hochschulen mit der Förderung von Kurzzeitdozenturen und Weiterbildungsaufenthalten für das Lehr- bzw. Verwaltungspersonal bei. Weiterhin können die Hochschulen Unternehmenspersonal aus dem Ausland zu Lehraufenthalten einladen und sich nun außerdem mit anderen europäischen Partnern (auch aus dem nicht-akademischen Bereich) an multilateralen Strategischen Partnerschaften beteiligen und gemeinsam innovative Projekte entwickeln (z. B. im Bereich der Curriculum-Entwicklung oder zu bildungsbereichsübergreifenden Themen). Für die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft bietet Erasmus+ Förderung in den neuen Wissensallianzen an. Hochschulen, die sich im Bereich des Kapazitätenaufbaus in Drittländern engagieren wollen, können dies in den internationalen Hochschulpartnerschaften des Programms tun.
Die Fördermittel für die meisten Mobilitätsmaßnahmen und die Strategischen Partnerschaften werden in den 33 Programmländern (28 EU-Länder, Island, Liechtenstein, FYR Mazedonien, Norwegen, Türkei) von den Nationalen Agenturen vergeben. In Deutschland nimmt diese Aufgabe wie bisher der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) wahr.
1.1 ECHE/EPS
Jede Hochschuleinrichtung, die am EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport 2021 – 2027/8 (hiernach „das Programm“ genannt“) teilnehmen und/oder sich darum bewerben möchte, muss über eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. Die ECHE wurde von der Europäischen Kommission vergeben. Sie beweist, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am Erasmus+ Programm erfüllt. Gemäß den Vorgaben der Europäischen Kommission ist sowohl die ECHE als auch das European Policy Statement (EPS) auf den Internetseiten der Hochschule zu veröffentlichen.
1.2 Haftungsklausel
„Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.“
Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen:
Deutschen Akademischen Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50, 53155 Bonn
- Tel.: +49 228 882-8877
- Fax: +49 228 882-555
- E-Mail: erasmus@daad.de
- www.eu.daad.de
2. Fördersätze für Auslandssemester und Auslandspraktika
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“).
Für die Berechnung der Erasmus+ Förderraten für Studien- und Praktikaaufenthalte (SMS/SMP) werden drei Ländergruppen unterschieden:
Gruppe 1 (monatlich 600 Euro): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden.
Gruppe 2 (monatlich 540 Euro): Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern.
Gruppe 3 (monatlich 490 Euro): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Republik Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Repulik, Türkei, Ungarn.
Erasmus+ Praktikanten erhalten monatlich 150 Euro zusätzlich.
PROMOS Stipendium
Studierende, die ein Auslandssemester an einer außereuropäischen Partnerhochschule und/oder ein Praktikum im außereuropäischen Raum absolvieren, können sich für ein PROMOS-Stipendium bewerben. Der Karlshochschule International University stehen im Rahmen des BMBF/DAAD-geförderten PROMOS-Stipendienprogramms regelmäßig Mittel in Höhe von ca. 8.000 € Verfügung. Die Stipendien umfassen in der Regel eine monatliche Stipendienrate oder einen Fahrtkostenzuschuss.
Bewerben können sich regulär eingeschriebene Studierende der Karlshochschule International University. Die Auswahl der Stipendiaten erfolgt auf Basis der akademischen Leistungen, Kenntnisse der Unterrichtssprache an der Gasthochschule, Motivation, soziale und interkulturelle Kompetenz sowie hochschulinternes und -externes Engagement. Interessierte Studierende beachten bitte die Bewerbungsfristen, die rechtzeitig vom International Office kommuniziert werden.
Hinweis für Empfänger von BAföG bzw. anderen Stipendien:
Leistungsbezogene Stipendien wie PROMOS bleiben bis zu einem Betrag von 300 Euro anrechnungsfrei, der darüber hinaus gehende Teil wird auf den BAföG-Anspruch angerechnet. Das Deutschlandstipendium und die PROMOS-Förderungen können uneingeschränkt gleichzeitig bezogen werden. Bei Stipendien anderer Stipendienträger ist eine Kombination von Stipendien aus privaten Mitteln mit PROMOS-Stipendien grundsätzlich uneingeschränkt möglich. Stipendien aus öffentlichen Mittel von Geldgebern bzw. Fördereinrichtungen aus Deutschland dürfen nicht denselben Förderzweck (Auslandssemester) verfolgen. Zudem muss eine mögliche PROMOS-Förderung auch bei den anderen Stipendienträgern angeben werden.
Baden-Württemberg-Stiftung
Ziel des Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende ist es, den internationalen Austausch von hochqualifizierten deutschen und ausländischen Studierenden zu fördern. Die Bindungen zwischen den Hochschulen des Landes Baden-Württemberg und ihren ausländischen Partnern sollen nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit entwickelt und gefestigt werden.
Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM trägt damit zur globalen Vernetzung der mit Baden-Württemberg verbundenen Menschen bei.
Der kontinuierliche Ausbau dieses Netzwerkes wird unterstützt durch die Regional Chapters und den Verein der Stipendiaten und Freunde des Baden-Württemberg-STIPENDIUMs.
Weitere Informationen lassen sich unter www.bw-stipendium.de einsehen.
Zielgruppen sind Studierende der Karlshochschule International University, die sehr gute Leistungen vorweisen können und durch einen Studienaufenthalt an einer nicht-Erasmus-Partnerhochschule ihre fachliche und interkulturelle Kompetenz erweitern wollen.
Die Karlshochschule erhält Stipendien in Höhe von rund 10.000 Euro für ihre Studierenden. Die Auswahl der Stipendiaten erfolgt auf Basis der akademischen Leistungen, Kenntnisse der Unterrichtssprache an der Gasthochschule, Motivation, soziale und interkulturelle Kompetenz sowie hochschulinternes und -externes Engagement. Interessierte Studierende beachten bitte die Bewerbungsfristen, die rechtzeitig vom International Office kommuniziert werden.
Hinweis für Empfänger von BAFöG:
Leistungsbezogene Stipendien wie PROMOS bleiben bis zu einem Betrag von 300 Euro anrechnungsfrei, der darüber hinaus gehende Teil wird auf den BAföG-Anspruch angerechnet.
Auslands-BAFöG
Eine Kurzübersicht zum Auslands-BAföG finden sich in dem Flyer der Studentenwerke „Mit BAföG ins Ausland„. Für die BAföG-Auslandsförderung sind besondere Ämter für Ausbildungsförderung zuständig. Seit dem 1.1.2008 ist innerhalb der EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz das gesamte Studium einschließlich Studienabschluss förderungsfähig. Außerhalb der EU kann die Ausbildung nach einer einjährigen Startphase im Inland zunächst bis zu einem Jahr, insgesamt bis zu fünf Semestern, gefördert werden. In der Regel zählt dann maximal ein Jahr Auslandsausbildung bei der BAföG-Förderungshöchstdauer nicht mit.
Zusätzlich zum Bedarf werden bei einem Auslandsaufenthalt folgende Kosten zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen geleistet:
Auslandszuschläge als Kaufkraftausgleich (nur außerhalb der EU und der Schweiz)
Auslandskrankenversicherung
Reisekosten innerhalb Europas für eine Hin- und Rückfahrt jeweils pauschal 250 Euro
Reisekosten außerhalb Europas für eine Hin- und Rückfahrt jeweils pauschal 500 Euro
Für nachweisbar notwendige Studiengebühren an der ausländischen Hochschule beträgt der zusätzliche Zuschuss für maximal ein Jahr 4.600 Euro/Jahr. Weitere Informationen finden sich unter:
Weitere Stipendien und Förderprogramme des DAAD
Die größten und umfangreichsten Stipendien- und Förderprogramme für deutsche Studierende bietet der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD), vor allem aus finanziellen Zuwendungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BBF). Je nach Förderungsziel und Programmart werden Teil- oder Vollstipendien vergeben, deren monatliche Rate sich in der Höhe an länderspezifischen Kriterien orientiert ist.
Bei Stipendien für kürzere Auslandsaufenthalte in strukturierten Programmen erfolgt die Bewerbung über die Karlshochschule (PROMOS Stipendium, Baden-Württemberg STIPENDIUM). Die Bewerbung für ein Jahresstipendium oder ein anderes regional – oder fachspezifisches Stipendium ist direkt an den DAAD zu richten.
Informationen zu den Stipendien und Förderprogrammen des DAAD erhalten Sie hier.
Und hier mehr zur jährlichen DAAD-Preisvergabe: Im Wintersemester 2024/2025 geht dieser an unsere Studierende Ximena Nadine Aberastury Gottschau.
Auslandsstipendien anderer Organisationen und Institutionen
Stiftungen finanzieren Auslandsaufenthalte während des Studiums, setzen jedoch häufig eine Aufnahme in die Förderung zu einem früheren Zeitpunkt voraus. Beispiele hierfür sind die Alexander von Humboldt Stiftung, die Robert Bosch Stiftung GmbH, Studienstiftung des deutschen Volkes und parteinahe Stiftungen. Bei der Suche nach geeigneten Stiftungen sollte bei den Datenbanken des Bundesverbands deutscher Stiftungen sowie der Begabtenförderung im Hochschulbereich begonnen werden.
Zahlreiche externe Organisationen bieten leistungsorientierte Voll- oder Teilstipendien für Auslandsaufenthalte. Eine Auswahl dieser Organisationen:
Stipendiendatenbanken, z.B. MyStipendium
Stipendienprogramme der Studienstiftung des deutschen Volkes
Stipendien für Studien- und Forschungsaufenthalte sowie für Praktika im Ausland (Europa, Asien, USA), unter anderem:
- China-Stipendienprogramm
- ERP-Stipendienprogramm
- McCloy Academic Scholarship Programm
- Stipendienprogramm „Metropolen in Osteuropa“
Haniel Stiftung: Diverse Stipendien für (meist wirtschaftsbezogene) Kurz- oder Aufbaustudien sowie Praktika im Ausland (Europa, Asien, USA)
Fulbright Kommission: Stipendien für einjährige Studienaufenthalte an US-amerikanischen Hochschulen sowie Reisekostenstipendien
Verband der Deutsch-Amerikanischen Clubs (VDAC): Stipendien für Studienaufenthalte an ausgewählten US-amerikanischen Hochschulen
Asia Exchange: Stipendien für Studienaufenthalte an vier bestimmten Universitäten: Udayana University (Indonesien), Kasetsart University (Thailand), Prince of Songkla University (Thailand), Guangzhou University (China)
Institut Ranke-Heinemann: Voll-, Teil- und Reisekostenstipendien für einen Studienaufenthalt in Australien oder Neuseeland
GOstralia!: Stipendien für einen Studienaufenthalt in Australien
Gemeinschaft für studentischen Austausch in Mittel- und Osteuropa (GFPS) e.V.: Stipendien für Studien- oder Forschungsaufenthalte in Polen und Tschechien
Deutsch-Tschechischer Zukunftsfonds: Stipendien für Studienaufenthalte in Tschechien
Dr. Jost-Henkel Stiftung: Stipendien für Praktika außerhalb von Deutschland
Bildungskredit
Eine weitere Möglichkeit zur Finanzierung des Auslandsaufenthaltes bietet der zinsgünstige Bildungskredit. Antragsberechtigt sind alle deutschen Studierenden, weitere Informationen dazu erhalten Sie auf den Seiten des Bundesverwaltungsamtes. Das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) hat verschiedene Kreditanbieter genauer untersucht.
Die Deutsche Bildung AG hat gemeinsam mit der führenden deutschen Studienplatzvermittlung IEC Online GmbH eine spezielle Studienförderung für das Auslandssemester entwickelt. Studierende aller Fachrichtungen können extra für ihren internationalen Studienaufenthalt eine Finanzierung in Höhe bis zu 25.000 Euro beantragen. Die Mindestsumme beträgt 3.500 Euro. Die Rückzahlung wird abhängig von künftigen persönlichen Einkommen gestaltet. Weitere Informationen finden Sie hier.
Exchange Students
Auslandssemester an der Karlshochschule
Austauschstudierende*r von einer der vielen Partnerhochschulen aus der ganzen Welt kommen an die Karlshochschule. Internationalität und der Austausch zwischen den Kulturen sind bei uns ganz alltäglich. An unserer kleinen internationalen Hochschule erhältst du individuelle Unterstützung bei deiner Bewerbung, der Vorbereitung für deine Ankunft, bei bürokratischen Prozessen und allen Fragen vor Ort. Durch das Orientierungsprogramm und interkulturellen Aktivitäten während des Semesters erhältst du alle wichtigen Informationen und fühlst dich schnell an der Karlshochschule zu Hause.
Austauschstudierende können ihr Auslandssemester im Rahmen offizieller Austauschabkommen mit unseren Partnerhochschulen (ERASMUS+ oder bilaterale Abkommen) an der Karlshochschule verbringen. Sie haben die Möglichkeit, ein Semester oder das ganze akademische Jahr zu uns an die Karlshochschule zu kommen.
Die Bewerbung zu einem Austauschsemester läuft über das International Office der Heimatinstitution, Partnerhochschule der Karls. Wer als Austauschstudierende*r zu uns kommen möchte, kontaktiert bitte seine Koordinator*innen und bittet darum, beim International Office der Karlshochschule nominiert zu werden.
Bewerbungsprozess
Nominierungs- und Bewerbungsfristen:
Start des Auslandssemesters zum Wintersemester: 30. April
Start des Auslandssemesters zum Sommersemester: 30. Oktober
Eine Bewerbung für das kommende Semester ist nur möglich, wenn eine Nominierung durch die Heimathochschule bei uns vorliegt. Sobald diese bei uns eingeht, nehmen wir Kontakt mit auf und informieren über das weitere Vorgehen. Danach kann man die benötigten Dokumente über unser Online-Bewerbungsportal hochladen. Sobald wir die Bewerbung erhalten und geprüft haben, verschicken wir den Zulassungsbescheid (letter of acceptance) und alle weiteren Informationen zum Auslandsstudium.
Bewerbungsvoraussetzungen:
- Nominierung von der Heimathochschule
- Nachweis über ausreichende Englischkenntnisse (mind. B2)
- Gültige Krankenversicherung
Englischkenntnisse B2 oder höher nach CEFR:
Wir akzeptieren die folgenden Dokumente:
- IELTS mit mindestens 6.0 Punkten
- Internet-based TOEFL score mit mindestens 80 Punkten
- Bestätigung des Englischniveaus B2 oder höher vom International Office oder Sprachlehrenden der Heimatuni
Kursangebot
Austauschstudierende werden in den regulären Studienbetrieb integriert. Eine Übersicht unserer Bachelorstudiengänge findet man hier auf der Homepage. Darüber hinaus können Deutschkurse belegt werden, die speziell für internationale Studierende angeboten werden, oder einen Sprachkurs in einer weiteren Fremdsprache.
Kosten
Für Austauschstudierende, die von einer unserer Partnerhochschule an die Karlshochschule kommen, fallen keine zusätzlichen Studiengebühren an.
Für Free-Mover Studierende (s. weiter unten „Free-Mover Studierende“) fallen Studiengebühren an.
Alle Studierende zahlen einen Beitrag von 67,70 € an das Studierendenwerk Karlsruhe, wodurch sie verschiedene Leistungen des Studierendenwerks nutzen können.
Dein Weg nach Karlsruhe
Für den Auslandsaufenthalt an der Karlshochschule müssen einige Formalitäten beachtet werden, wie z. B. eine gültige Krankenversicherung oder ein Visum. Auch ist es wichtig, rechtzeitig nach einer Wohnung in Karlsruhe zu suchen. Folgend ist aufgelistet, was vor der Einreise beachtet werden muss. Das International Office berät gerne in der Vorbereitung.
Visum
Staatsangehörige aus Staaten außerhalb der EU oder des EWR, die in Deutschland studieren möchten, benötigen in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis bzw. ein Studentenvisum zur Einreise. In der Regel werden Studierendenvisa mittlerweile für die gesamte Aufenthaltslänge ausgestellt. Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Studierende vor Ablauf des Visums eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Studienbewerber*innen aus bestimmten Ländern können ohne Visum nach Deutschland einreisen. Bleiben sie länger als 90 Tage, benötigen sie eine Aufenthaltserlaubnis für Studierende. Diese Aufenthaltserlaubnis muss in Deutschland bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden. Dies gilt für Folgende Länder.
Wir raten dennoch ALLEN STUDIERENDEN, im Vorfeld ein Studierendenvisum bei der deutschen Vertretung in ihrem Heimatland zu beantragen. Da die Studierendenvisa für Austauschstudierende in der Regel für die gesamte Aufenthaltslänge ausgestellt werden, erübrigt dies den bürokratischen Aufwand vor Ort.
Staatsangehörige, die mit einem Touristenvisum einreisen, können dies nach Einreise nicht in ein Studienvisum umwandeln.
Mit dem Visumsantrag muss u. a. die Zulassung der Karlshochschule (letter of acceptance) und der Nachweis über die Finanzierung der Lebenshaltungskosten aus eigenem Vermögen bzw. Einkommen eingereicht werden. Details zum Visumsantragsverfahren erhalten Studierende bei der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in ihrem Heimatland oder auf den Internetseiten der Botschaft und des Auswärtigen Amts.
Wichtig: Den Visumprozess so früh wie möglich beginnen, damit das Visum rechtzeitig erhalten wird und die Einreise zum gewünschten Zeitpunkt stattfinden kann.
Alle Angaben zu den Regularien sind ohne Gewähr. Informationen über die aktuellen Anforderungen bitte bei der deutschen Botschaft oder beim Konsulat des Heimatlandes erfragen.
Hier geht es zum Visa-Navigator des Auswärtigen Amtes.
Krankenversicherung
Internationale Studierende müssen über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen, um an einer deutschen Hochschule immatrikuliert zu werden. Mit Ländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums bestehen Sozialversicherungsabkommen. Sind Studierende in ihren Heimatländern gesetzlich versichert, erhalten sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Bei Vorlage der EHIC können Studierende den Versicherungsschutz in Deutschland von einer gesetzlichen Krankenkasse in Anspruch nehmen.
Studierende aus der Türkei: Deutschland hat ein spezielles Abkommen mit der Türkei durch das türkische Krankenversicherungen anerkannt werden. Um die Anerkennung durchzuführen, wird das A/T11 Zertifikat benötigt. Bitte mit der zuständigen türkischen Krankenversicherung Kontakt aufnehmen, damit sie dieses Zertifikat ausstellt.
Auch andere Krankenversicherungen aus dem Ausland können unter Umständen in Deutschland anerkannt werden. Um dies prüfen zu können, müssen die Studierenden den genauen Leistungskatalog sowie die Daten der Gültigkeit der abgeschlossenen Krankenversicherung in Deutsch oder Englisch mitbringen. Diese werden einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung zur Prüfung der Anerkennung vorgelegt.
Durch eine Änderung werden die meisten Versicherung nicht mehr anerkannt, daher empfehlen wir nicht-europäischen Studierende eine gesetzliche oder private Krankenversicherung in Deutschland abschließen. Die gesetzliche Krankenversicherung deckt u. a. die medizinische Behandlung durch Ärzte und Zahnärzte, Krankenhausaufenthalte sowie die Versorgung mit Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln ab.
Wichtig: Eine Reise- oder Auslandsversicherung ist in den meisten Fällen nicht ausreichend für eine Immatrikulation.
Besteht der Plan, während des Aufenthalts einen Studentenwerkvertrag, einen Hiwi-Job oder eine geringfügige Beschäftigung aufzunehmen, ist der Abschluss einer deutschen Krankenversicherung verpflichtend.
Bankkonto
Wir empfehlen allen Studierenden, die nicht aus der EU kommen, ein Bankkonto in Deutschland zu eröffnen, da bei ausländischen Bankkonten für jede Transaktion und Bargeldabhebung Gebühren und Kosten anfallen können.
Falls das Studium mit einem Studienjob finanziert werden soll, verlangen Arbeitgeber grundsätzlich ein deutsches Bankkonto für die Überweisung des Gehaltes. Die meisten deutschen Banken verfügen über Konten speziell für Studierende, für deren Eröffnung oft keine Gebühren anfallen und das problemlos nach Beendigung Ihres Studiums geschlossen werden kann.
Unterkunft
Es ist nicht immer einfach, eine Wohnung in Karlsruhe zu finden, da gerade zu Semesterstart viele Studierende auf Wohnungssuche sind. Deshalb ist es wichtig, mit der Wohnungssuche so früh wie möglich zu starten, schon vor der Ankunft in Karlsruhe! Die Karlshochschule vermittelt keine Zimmer und hat selbst kein Wohnheim – es liegt in der eigenen Verantwortung, eine Wohnung zu finden. Wir versuchen, bei der Wohnungssuche zu unterstützen, indem wir Informationen zur Bewerbung in einem Studierendenwohnheim oder Links zur Suche einer WG bereitstellen. Links und Tipps hier.
Orientierungsprogramm
Zusammen mit unserer Studierendeninitiative „KarlsBuddies“ hilft das International Office während des Orientierungsprogramms, alle bürokratischen Schritte in Angriff zu nehmen, die es im Zuge eines Auslandsstudiums zu erledigen gilt – z. B. die Anmeldung bei der Stadt, die Beantragung eines Aufenthaltstitels, die Auswahl einer Krankenkasse oder die Eröffnung eines Bankkontos. Wir beantworten alle Fragen zu Abläufen an der Hochschule, alltägliche Fragen zum Leben in Karlsruhe und in Deutschland. Gemeinsam mit den KarlsBuddies unternehmen wir verschiedene Aktivitäten, sodass jeder schnell integriert wird und das Auslandssemester ein voller Erfolg wird. Beginnt das Auslandsstudium zum Wintersemester, wird es eine ganze Woche der Einführung geben, zusammen mit allen Erstsemester Studierenden, die neu an der Karls anfangen.
Alle wichtigen Informationen auf MyKarls und im Freshies Guide.
Free-mover Studierende
Die Heimathochschule ist keine Partnerhochschule der Karls?
Die Heimathochschule ist nicht in der Liste der Partnerhochschulen genannt, das Auslandssemester soll aber trotzdem bei uns stattfinden? Funktioniert als sogennanter „free-mover”. Bitte beachten, dass hier Gebühren entstehen. Kontakt über das International Office für weitere Informationen, über die Zulassung und das Bewerbungsverfahren: international@karlshochschule.de
Überblick zu Studiengebühren & Finanzierung
Your contact
Eva Hilla de Menacho
Mobility Coordinator
ehilla@karlshochschule.org
international@karlshochschule.org
Tel.: 0721 48095-308