Karlshochschule International University
Die Karlshochschule International University erfüllt oder übertrifft die strengen Anforderungen der folgenden Akkreditierungsorgane und ist offiziell anerkannt und berechtigt, Bachelor- und Masterabschlüsse zu verleihen.
Systemakkreditierung
Die Systemakkreditierung wurde von der Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA) am 13. April 2015 ohne Auflagen erteilt. Die Systemakkreditierung durch eine externe Akkreditierungsagentur (FIBAA) ermöglicht es der Karlshochschule, ihre Studiengänge in einem Selbstverfahren durch eine jeweils externe Gutachterkommission selbst zu akkreditieren. Seit der Systemakkreditierung im Jahr 2015 haben alle Studiengänge der Karlshochschule dieses Akkreditierungsverfahren durchlaufen. Gemäß Beschluss des Akkreditierungsrates der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen vom 31. März 2023 wurde die Karlshochschule International University bis zum 31. März 2030 reakkreditiert.
Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat
Seit 2005 ist die Karlshochschule staatlich anerkannt vom Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg.
Der Wissenschaftsrat stellt mit der Institutionellen Akkreditierung sicher, dass eine nichtstaatliche Hochschule Leistungen in Lehre und Forschung erbringen kann, die anerkannten wissenschaftlichen Maßstäben entsprechen. So soll sowohl die wissenschaftliche Leistungsfähigkeit wie auch das Funktionieren des eigenen Systems zur Qualitätskontrolle sichergestellt werden.
Qualitätsberichte
- Qualitätsbericht 2023/2024
- Qualitätsbericht 2022/2023
- Qualitätsbericht 2021/2022
- Qualitätsbericht 2020/2021
- Qualitätsbericht 2019/2020
- Qualitätsbericht 2018/2019
- Qualitätsbericht 2016/2017
- Qualitätsbericht 2015
- Qualitätsbericht 2014
- Qualitätsbericht 2013
- Qualitätsbericht 2012
- Qualitätsbericht 2011
Mehr Informationen
- Stellungnahme Wissenschaftsrat
- Systemakkreditierung
- Struktur- und Entwicklungsplan
- Gutachten Selbstakkreditierung